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EINE WANDERAUSSTELLUNG

Die Wanderausstellung “Wiele wat mir sinn”, die vom Zentrum fir politesch Bildung (ZpB) und der Chambre des Députés realisiert wurde, dokumentiert die Entwicklung des Wahlrechts in Luxemburg vom 19. Jahrhundert bis heute. Es handelt sich um eine Roll-Up-Ausstellung.

Seine Inhalte basieren auf der Ausstellung und Publikation, die das Musée National d’Histoire et d’Art in Zusammenarbeit mit der Chambre des Députés 2019-2020 demselben Thema gewidmet hat.

Wählen oder selbst zur Wahl antreten, um sich für seine Überzeugungen einzusetzen, beides scheint heutzutage ein selbstverständliches Recht zu sein.

In Luxemburg dürfen alle Männer und alle Frauen, die die Luxemburger Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens 18 Jahre alt sind, ihre Stimme bei der Wahl der Abgeordnetenkammer abgeben. Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen zwar nicht auf nationaler, jedoch auf kommunaler und europäischer Ebene wählen.

Dies war nicht immer so, denn der Gang zur Urne war lange ein Vorrecht der reichsten Bürger Luxemburgs.

Erst am 8. Mai 1919 führte die Abgeordnetenkammer das allgemeine Wahlrecht für Männer und Frauen ein, womit die dahin geltende Zensuswahl abgeschafft wurde. Dieses System hatte es nur Männern im Alter von mindestens 25 Jahren, die gewisse Finanzmittel anhand ihrer Steuerlast nachweisen konnten, erlaubt zu wählen oder zu kandidieren. Der Zensus und das Geschlecht spielten fortan keine Rolle mehr, das Wahlalter wurde erst auf 21, später auf 18 Jahre herabgesetzt.