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Chronologie

Chronologie
  • international
  • international
1789
  • Beginn der Französischen Revolution
1792
  • In Frankreich wird das allgemeine Wahlrecht für Männer für kurze Zeit eingeführt.
1795
Copyright MNHA-M3E
  • Das Herzogtum Luxemburg wird von den französischen Revolutionstruppen besetzt. Zwei Jahre später wird die französische Gesetzgebung eingeführt.

1797
  • In Luxemburg finden erstmals Wahlen für die gesetzgebende Versammlung Frankreichs statt. Das Zensuswahlrecht wird angewandt.

1799
  • Unter dem Konsulat Napoleon Bonapartes wird ein mehrstufiges und indirektes Wahlsystem appliziert. Das Wahlrecht fällt ausschließlich den Reichsten zu und die gewählten Versammlungen besitzen de facto keine politische Macht.

1815
  • Der Wiener Kongress ordnete nach der Niederlage der napoleonischen Truppen Europa neu.
  • Luxemburg wird Großherzogtum. Der König der Niederlande regiert zukünftig in Personalunion auch als Großherzog.

    Das indirekte Zensuswahlrecht wird in Luxemburg weiterhin angewandt.

1830
  • Liberale Revolutionen in Frankreich und in Teilen der Niederlande. In diesem Gebiet wird das Königreich Belgien gegründet.
  • Mit Ausnahme der Stadt Luxemburg, schließt sich das Großherzogtum der Belgischen Revolution an. Abgeordnete aus Luxemburg werden in das belgische Parlament gewählt. Es gilt ein direktes Zensuswahlrecht.

1839
  • Es kommt zur Trennung von Belgien und Luxemburg. Das Großherzogtum erhält seine aktuellen Grenzen und wird fortan wieder vom König-Großherzog regiert.

1841
  • In der ersten Verfassung Luxemburgs wird das indirekte Zensuswahlrecht für die Wahlen der Ständeversammlung verankert. Für eine Berechtigung zur Wahl der Wahlmänner müssen 10 Gulden bezahlt werden. Wahlmänner müssen wiederum eine Summe von mindestens 20 Gulden zahlen. Im Wechsel wir immer ein Teil der Ständeversammlung alle drei Jahre neu gewählt.

1848
Copyright Archives communales de Sanem
  • Revolutionen überall in Europa. In Frankreich wird die Monarchie abgeschafft und die Republik ausgerufen. In Frankreich wird das allgemeine Wahlrecht für Männer eingeführt. Die Frauen bleiben vom Wahlrecht ausgeschlossen.
  • Die europaweiten Revolutionen wirken sich auch auf Luxemburg aus, das zum damaligen Zeitpunkt dem Deutschen Zollverein und dem Deutschen Bund angehört. Sechs luxemburgische Abgeordnete, drei Effektivdelegierte und drei Ersatzabgeordnete werden in die Frankfurter Nationalversammlung gewählt. Da das Bundeswahlgesetz zur Anwendung kommt, dürfen alle Männer im Alter von mindestens 25 Jahren an den Wahlen teilnehmen, es sei denn sie sind als Bedienstete angestellt. Nach dem Scheitern der Frankfurter Nationalversammlung erhält Luxemburg zwar eine neue, liberale Verfassung, jedoch wird das vorherige Zensuswahlrecht beibehalten. Der Zensus wird auf 10 Franken herabgesetzt. Das Recht gewählt zu werden unterliegt keinem Zensus und das Wahlrecht ist fortan direkt, d. h., dass die Abgeordneten eines Kantons direkt gewählt werden. Die Ständeversammlung wird umbenannt und heißt fortan Abgeordnetenkammer.

1856
Copyright MNHA Photo Tom Lucas
  • König-Großherzog Wilhelm III. setzt eine autoritäre Verfassung durch. Das Wahlrecht wird erneut eingeengt: Die Wahlen sind wieder indirekt und der Zensus wird angehoben.

1860
  • Der Zensus für die Gemeinde- und Legislativwahlen wird einheitlich auf 30 Franken festgesetzt.

1868
  • Die luxemburgische Verfassung wird überarbeitet. Sie wird nun liberaler, legt ein direktes Wahlrecht und einen niedrigeren Zensus fest.

1890
  • Am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, kommt es in Luxemburg zu Demonstrationen. Die Arbeiter fordern die Einführung des allgemeinen Wahlrechts.

1892
  • Der Zensus für die Legislativwahlen wird auf 15 Franken herabgesetzt. Künftig sind Einladungen zum Essen oder Trinken während der Wahlkampagne verboten.

1894
  • In Belgien wird das allgemeine Wahlrecht für Männer in einer gestaffelten Form eingeführt : Männer mit einem Sekundarschulabschluss, Familienoberhäupter im Alter von mehr als 35 Jahren, die eine bestimmte Summe an Steuern zahlen, und wohlhabende Rentiersbesitzen eine größere Stimmenanzahl als die anderen.
1903
1906
Copyright Fonds historique de la Chambre des Députés
  • Zahlreiche Petitionen werden von verschiedenen Gruppierungen eingereicht, vornehmlich von der politischen Linken, um die Einführung des allgemeinen Wahlrechts auch für Frauen einzufordern.

1904
  • Gründung der „Liberalen Liga“.

1913
  • Zur Berechnung des Wahlzensus werden fortan auch Gemeindesteuern berücksichtigt. Dies führt zu einer Ausweitung der Wählerschaft: Fast 2/3 der altersberechtigten Männer im Wahlalter können nunmehr ihre Stimme abgeben.

1914
Copyright Archives de la Commune de Kayl
  • Jean Schortgen wird als erster Minenarbeiter zum Abgeordneten gewählt.

    Gründung der katholischen Rechtspartei.

    Besetzung Luxemburgs durch Truppen des Deutschen Reiches.

1917
  • Es kommt zur bolschewistischen Revolution in Russland, wo das allgemeine Wahlrecht für Männer und Frauen eingeführt wird.
  • Großer Streik in der Stahlindustrie.

1918
  • Ende des Ersten Weltkriegs. In Deutschland wird das allgemeine Wahlrecht für Männer und Frauen eingeführt. Das allgemeine Wahlrecht wird ebenfalls in Österreich und Polen eingeführt. Im Vereinigten Königreich dürfen von 1918 Frauen über 30 Jahre die gewissen Kriterien erfüllen wählen. Erst 1928 wird das allgemeine Wahlrecht auch auf alle Frauen ausgeweitet.
  • Am Ende des Ersten Weltkrieges erschüttert eine politische und soziale Krise Luxemburg. Die Regierung gibt dem Druck der Straße nach und kündigt ein Referendum an, bei dem alle Luxemburger und Luxemburgerinnen über die Zukunft der Monarchie abstimmen können. Zudem wird der Achtstundentag eingeführt.

1919
Copyright Archives nationales du Luxembourg
  • Einführung des Frauenwahlrechts auch in den Niederlanden.
  • Am 9. Januar 1919 rufen Demonstranten in Luxemburg die Republik aus. Großherzogin Maria-Adelheid verzichtet auf den Thron und wird durch ihre Schwester Charlotte ersetzt.

    Am 8. Mai 1919 verabschiedet die Abgeordnetenkammer eine Verfassungsänderung, welche die Einführung des allgemeinen Wahlrechts für alle Luxemburger und Luxemburgerinnen im Alter von mindestens 21 Jahren einführt.

    Am 28. September 1919 wird das allgemeine Wahlrecht erstmals im Rahmen des Referendums bezüglich der zukünftigen Staatsform und wirtschaftlichen Ausrichtung des Landes angewandt. Die Luxemburger und Luxemburgerinnen sprechen sich sowohl für die Beibehaltung der Monarchie als auch für eine wirtschaftliche Union mit Frankreich aus. (Frankreich lehnt jedoch ab. 1921 folgt die Wirtschaftsunion mit Belgien.)

    Marguerite Thomas-Clément wird als erste Frau in die Abgeordnetenkammer gewählt. Sie behält ihren Sitz – mit Unterbrechungen – bis 1931. (Erst nach 34 Jahren sollte mit Astrid Lulling die zweite Frau in das Parlament einziehen.)

1928
  • Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts in Großbritannien.
1933
  • Machtergreifung Hitlers in Deutschland. Die parlamentarische Demokratie wird durch die nationalsozialistische Diktatur ersetzt. In den 1920er und 1930er Jahren weicht die Demokratie der Diktatur auch in Italien, Österreich, Portugal und Spanien.
1934
  • Der Kommunist Zénon Bernard wird zum Abgeordneten gewählt. Er wird jedoch bereits am ersten Sitzungstag von der Abgeordnetenkammer ausgeschlossen, da die kommunistische Partei von den anderen Abgeordneten als verfassungsfeindlich angesehen wird. Darüber hinaus bezieht Bernard Sozialhilfe, was nach der damaligen Gesetzeslage den gewählten Volksvertretern untersagt war.

1937
  • Es kommt zum Referendum über das Ordnungsgesetz („Maulkuerfgesetz“), welches der Regierung die Möglichkeit gegeben hätte, bestimmte politische Parteien wie im konkreten Fall die Kommunistische Partei zu verbieten. Die Bevölkerung lehnt den Gesetzesentwurf mit einer dünnen Mehrheit ab.

1940
Copyright Archives nationales du Luxembourg Collection des photos du Centre de Documentation et de recherche sur la Résistance
  • Ausbruch des Zweiten Weltkriegs.
  • Luxemburg wird von dem nationalsozialistischen Deutschland besetzt. Alle demokratischen Strukturen werden abgeschafft und die Verwaltung gleichgeschaltet.

1944
  • Einführung des Frauenwahlrechts in Frankreich.
1945
  • Ende des Zweiten Weltkriegs.
  • Wiederherstellung der Demokratie in Luxemburg.

1946
  • Einführung des Frauenwahlrechts in Italien und Portugal.
1948
  • Einführung des Wahlrechts für Frauen in Belgien.
1956
  • Reduzierung des Abgeordnetenmandats von 6 auf 5 Jahre. Die Abgeordnetenkammer wird alle fünf Jahre komplett neu gewählt und nicht, wie vorher, alle drei Jahre teilweise.

1967
  • Madeleine Frieden-Kinnen wird als erste Frau in Luxemburg Mitglied der Regierung.

1971
  • Einführung des Frauenwahlrechts auf nationaler Ebene in der Schweiz.
1972
  • Herabsetzung des aktiven Wahlalters (d. h. um wählen zu dürfen) auf 18 Jahre.

1988
  • Endgültige Festlegung der Abgeordnetenzahl auf 60.

1994
Copyright Archives de la Commission européenne
  • Ausländer aus anderen EU-Ländern erhalten das Wahlrecht für die Europa- und Kommunalwahlen unter der Bedingung, dass sie seit einer gewissen Zeit in Luxemburg zu leben.

2003
  • Herabsetzung des passiven Wahlrechts (d. h. das Recht gewählt zu werden) auf 18 Jahre. Alle Ausländer, egal ob aus der EU oder nicht, die mehr als fünf Jahre in Luxemburg leben, dürfen nun an den Kommunalwahlen teilnehmen.

2005
  • In Frankreich wird die europäische Verfassung per Volksentscheid abgelehnt und wird so in der gesamten EU nicht appliziert.
  • Referendum zur Annahme eines Vertrages über eine Verfassung für Europa von 2005, welches mit 56 % der Stimmen positiv entschieden wird.

2006
  • Die Gleichstellung von Frau und Mann wird in Luxemburg verfassungsrechtlich festgelegt.

2015
  • Referendum über die Begrenzung der Mandatsakkumulation für Minister, über die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre und die Öffnung des Wahlrechts bei Nationalwahlen für Ausländer unter bestimmten Bedingungen. Alle drei Vorschläge der Regierung werden mit einer überwältigenden Mehrheit von den Wählern abgelehnt.